Weg zum Ausweis

1. Nothelferkurs
Den Nothelferkurs darfst du bereits vor deinem 18. Geburtstag machen. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre gültig.

2. Lernfahrgesuch
Lade dir das Gesuchsformular auf der Webseite deines zuständigen Strassenverkehrsamtes oder deiner Gemeinde herunter. Bei erstmaligem Einreichen des Lernfahrgesuchs müssen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihre Personalien mittels einer Identitätskarte oder Pass bestädigen lassen.

3. Sehtest
Vor der Einreichung des Lernfahrgesuches müssen Sie einen Sehtest bei einem von der kantonalen Behörde anerkannten Augenoptiker machen. Haben Sie in den letzten 24 Monaten bereits einen Sehtest absolviert, müssen Sie diesen nicht wiederholen.

4. Gesuchsformular einreichen
Bring das Gesuchsformular persönlich zum Strassenverkehrsamt oder zur Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde. Nothelferausweis, schweizerische Identitätskarte bzw. Ausländerausweis jeweils im Original nicht vergessen. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.

5. Verkehrsregeltheorie
Du hast die Möglichkeit, bei einer Fahrschule in deiner Umgebung am Verkehrsregeltheorie-Unterricht teilzunehmen. Dies führt zum besseren Verständnis der Verkehrsregeln und du erhältst nützliche Tipps.

6. Theorieprüfung
Wenn dein Gesuch bewilligt ist, bekommst du eine Bestätigung vom Strassenverkehrsamt – der Weg zum Ausweis mit Informationen, wie du dich zur Theorieprüfung anmelden kannst. Wenn du bereit bist, dann melde dich (in der Regel über das Internet) für die Theorieprüfung an.

7. Lernfahrausweis
Du erhältst nach der bestandenen Theorieprüfung den Lernfahrausweis. Dieser ist 2 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

8. Fahrausbildung
Jetzt kannst du dir eine Fahrschule in deiner Umgebung suchen und deinen ersten Fahrunterricht nehmen und/oder Lernfahrten mit Begleitpersonen machen. Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und den unbefristeten Führerausweis mindestens 3 Jahre besitzen. Es empfiehlt sich, die ersten Stunden bei deinem Fahrlehrer zu nehmen, bevor du private Lernfahrten unternimmst.

9. Verkehrskunde Unterricht
Bevor du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst, musst du den Verkehrskunde-Untericht besuchen. Den Verkehrskunde-Unterricht absolvierst du bei einer Fahrschule. Es ist empfehlenswert, den Verkehrskunde-Unterricht begleitend zu den Fahrstunden zu besuchen.

10. Praktische Fahrprüfung
Wenn du deine VKU Stunden hinter dir hast und dein Fahrlehrer der Meinung ist, dass du prüfungsreif bist, meldet er dich zur praktischen Prüfung an.

11. Bestanden
Ich gratuliere dir zur bestanden Prüfung! Ab sofort darfst du ohne Begleitperson ein Motorfahrzeug der Kategorie B fahren. Das Strassenverkehrsamt wird dir in den nächsten Tagen den Führerausweis auf Probe zustellen.

12. Nicht bestanden
Du hast die praktische Führerprüfung nicht bestanden? Dann kannst du sie auf jeden Fall wiederholen. Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur dann zugelassen, wenn der Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, wird zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines Eignungstests zugelassen.
Besprich mit deinem Fahrlehrer das weitere Vorgehen, damit du die praktische Führerprüfung wiederholen kannst.

13. Führerausweis auf Probe
Nach der bestandenen Prüfung darfst du alleine fahren und du bekommst den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe.
In der Probezeit gilt die 0.1 Promille-Grenze.
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14. WAB-Kurse
Der WAB-Kurs ist obligatorisch und muss innerhalb der ersten 12 Monate nach Erwerb des Führerausweis auf Probe absolviert werden.

15. Umtausch
Nach Einreichung des Gesuchs zum Erhalt des definitiven Ausweises wird alles vom Strassenverkehrsamt geprüft. Wenn keine Widerhandlungen stattgefunden haben und die obligatorischen Kurse besucht wurden, stellt dir das Strassenverkehrsamt den definitiven Führerausweis per Post zu.
Nun gilt die 0.5 Promille-Grenze. Es gelten weiterhin die gleichen Verkehrsregeln und Gesetze.