Versäumte Fahrstunden
Werden Fahrstunden 24 Stunden oder weniger vor der nächsten Lektion abgesagt, werden diese komplett zur Zahlung fällig, zahlbar bei der nächsten Lektion. Hat der Fahrschüler ein Abonnement, werden ihm diese Lektionen vom verfügbaren Restguthaben abgezogen.
Bei vorzeitiger Beendigung der Fahrausbildung, z.B. bei einem Fahrlehrerwechsel, werden bereits bezahlte Abonnemente nicht mehr rückerstattet.
Kann die Teilnahme der Fahrstunde aus Krankheits- oder Unfallgründen oder wegen eines Unfalls nicht besucht werden, ist uns dies unverzüglich zu melden. Die Lektion kann nur nach Vorlage eines Arztzeugnisses kostenlos umgebucht werden.
AGB von M&M Fahrschule, gültig ab 01.11.2017
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei jeder Kursanmeldung (Verkehrskunde) sowie bei Fahrstunden (Einzellektionen sowie Abonnemente).
Anmeldung VKU
Diese erfolgen für VKU-Kurse in schriftlicher Form entweder via Anmeldeformular oder in Absprache mit mir. Anmeldungen sind verbindlich, da der Kursplatz im Zuge der Anmeldung für dich reserviert wird.
Kursdurchführung und Anzahl Plätze
Es wird täglich aktualisiert, wieviele Kursplätze noch frei sind. Die M&M Fahrschule gibt dir gerne Auskunft. Sind noch nicht ausreichend Teilnehmer für einen Kurs angemeldet, wird dies in der Bestätigungs-Mail, die du auf die Anmeldung erhältst, kommuniziert. Sobald die ausreichende Teilnehmerzahl erreicht ist, erhalten alle bereits angemeldeten Teilnehmer nochmals eine Mitteilung per E-Mail. Wir behalten uns das Recht vor, Kurse bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (weniger als 6 Teilnehmer) abzusagen.
Abmeldung vom Kurs
Eine Abmeldung oder Umbuchung muss spätestens zehn Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich per E-Mail eintreffen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– verrechnet. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung wird der gesamte Kursbetrag verrechnet. Ausnahme bilden dabei Absagen aufgrund von Krankheit oder Unfall. Diese müssen zwingend telefonisch erfolgen und es muss ein gültiges Arztzeugnis innert 48 Stunden vorgewiesen werden. Sonst werden die Kurskosten zu 100% verrechnet.
Im Verhinderungsfall besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmenden für den gesamten Kurs zu stellen. Dieser muss mindestens 24 Stunden (es gelten Arbeitstage) vor Kursbeginn schriftlich per E-Mail bei fahrstiL Verkehrsschule GmbH gemeldet werden.
Diese Beträge werden den Teilnehmern per Post in Rechnung gestellt und müssen innert 30 Tagen beglichen werden. Wir begründen diese Regelung damit, dass der reservierte Platz des Teilnehmers nicht immer neu besetzt werden kann und uns somit Unkosten entstehen.
Versäumte Lektionen eines Kurs
Versäumte Lektionen eines Kurses können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 eines Kurses besucht wurde. Fehlt ein Teilnehmer bei den Folgelektionen, ist das gesamte Kursgeld fällig, es erfolgen keine Rückerstattungen des Kursgeldes. Ein Nachholen der versäumten
Lektionen ist möglich, jedoch werden 50% des Kursgeldes zusätzlich als Bearbeitungsgebühr fällig:
CHF 100.00 bei Verkehrskunde
Die Bearbeitungsgebühr für Nachholer wird damit begründet, dass der Platz, den der Nachholer reserviert, nicht mehr für einen Erstbesucher besetzt werden kann und uns somit Unkosten entstehen. Eine Kursbestätigung wird nur ausgehändigt, wenn alle Lektionen des Kurses besucht wurden.